Sitzungen des Senats der Fachhochschule Südwestfalen

Der Senat wirkt durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats mit. Er gibt eine Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats, außerdem zum Hochschulentwicklungsplan, zu Zielvereinbarungen, Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den Grundsätzen der Stellen- und Mittelverteilung ab.

Der Senat setzt sich aus fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Studierenden zusammen.

Die Sitzungen des Senats sind nach Maßgabe der verfügbaren Plätze grundsätzlich öffentlich und interessierte Gäste sind willkommen.

Die Rektorin oder der Rektor, die Prorektorinnen und Prorektoren, die Dekaninnen und Dekane, der Kanzler, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, der/die Vorsitzende des Personalrates für die wissenschaftlich und nichtwissenschaftlich Beschäftigten, die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die Gleichstellungsbeauftragte und der/die Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses, sind nichtstimmberechtigte Mitglieder des Senats.

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